Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
General Gerüstbau Berlin GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der General Gerüstbau Berlin GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5. Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen durch Witterungseinflüsse, behördliche Auflagen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zufahrtsmöglichkeiten und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorhanden sind. Verzögerungen oder Zusatzkosten, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Schäden durch Dritte oder unsachgemäße Nutzung des Gerüsts übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistungen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt. Wird das Gerüst genutzt, gilt dies als konkludente Abnahme.
9. Rückbau und Rückgabe
Nach Beendigung der vereinbarten Standzeit wird das Gerüst durch den Auftragnehmer zurückgebaut. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Gerüst vollständig geräumt ist. Verzögerungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Gerüstteile bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.